Der Fähigkeitsausweis "Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)" ist gemäss Art. 57 lit. b WBO von der FMH anerkannt.
Er bescheinigt in erster Linie nach aussen, dass der Titelträger über eine vertiefte Weiterbildung in psychosomatischer und psychosozialer Medizin verfügt.
Die Vorteile betreffen die Ausschreibung, die Absicherung bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Besitzstandwahrung.
Seit 1.3.2009 existiert eine eigene TARMED-Tarifpositionen 00.0525, die den SAPPM-Titelträgern vorbehalten ist.
Die SAPPM ist für die Sicherstellung einer einwandfreien Qualität der Weiterbildung verantwortlich. Sie erteilt den Fähigkeitsausweis ausschliesslich aufgrund des Fähigkeitsprogramms
"Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)", das Bestandteil dieses Vertrages (mit der FMH) ist. Die SAPPM evaluiert Weiterbildungsinstitute (WBI), Weiterbildungsstätten (WBS)
und Weiterbildungs-Teilangebote (WBTA).
Weiter kann jeder SAPPM-Titelträger zu besonderen Konditionen auch den Fähigkeitsausweis Delegierte Psychotherapie erwerben.