| Der Fähigkeitsausweis |
Der Fähigkeitsausweis bescheinigt in erster Linie nach aussen, dass die
FSAPPM-Inhaberin/der FSAPPM-Inhaber über eine vertiefte Weiterbildung in
psychosomatischer und psychosozialer Medizin verfügt. Die Vorteile betreffen
die Ausschreibung, die Absicherung bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und
die Besitzstandwahrung. Bis zur definitiven Einführung des Tarmed besteht
ein Moratorium für Schaffung neuer Tarifpositionen. Verhandlungen für
eigene Tarifpositionen für psychosomatische-psychosoziale Medizin werden
vom Vorstand der SAPPM zu gegebener Zeit aufgenommen. In Anwendung von
Art. 57 lit. b WBO anerkennt die FMH den Fähigkeitsausweis "Psychosomatische
und Psychosoziale Medizin (SAPPM)".
Die SAPPM ist für die Sicherstellung einer einwandfreien Qualität der Weiterbildung
verantwortlich. Sie erteilt den Fähigkeitsausweis ausschließlich aufgrund
des Fähigkeitsprogramms "Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)",
das Bestandteil dieses Vertrages (mit der FMH) ist. Die SAPPM evaluiert
Weiterbildungsinstitute (WBI) Weiterbildungsstätten (WBS) und Weiterbildungs-Teilangebote
(WBTA).
Falls Sie den Fähigkeitsausweis SAPPM erwerben möchten, Downloaden Sie
bitte unser [Antragsformular].
Den Text zum Fähigkeitsprogramm der FMH finden Sie hier. Für weitere Fragen
lesen Sie bitte auch unsere "Frequently Asked
Questions" oder schreiben Sie uns an info[AT]sappm.ch
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