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| Der Fähigkeitsausweis |

Der Fähigkeitsausweis bescheinigt in erster Linie nach aussen, dass die FSAPPM-Inhaberin/der FSAPPM-Inhaber über eine vertiefte Weiterbildung in psychosomatischer und psychosozialer Medizin verfügt. Die Vorteile betreffen die Ausschreibung, die Absicherung bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Besitzstandwahrung. Bis zur definitiven Einführung des Tarmed besteht ein Moratorium für Schaffung neuer Tarifpositionen. Verhandlungen für eigene Tarifpositionen für psychosomatische-psychosoziale Medizin werden vom Vorstand der SAPPM zu gegebener Zeit aufgenommen. In Anwendung von Art. 57 lit. b WBO anerkennt die FMH den Fähigkeitsausweis "Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)".
Die SAPPM ist für die Sicherstellung einer einwandfreien Qualität der Weiterbildung verantwortlich. Sie erteilt den Fähigkeitsausweis ausschließlich aufgrund des Fähigkeitsprogramms "Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)", das Bestandteil dieses Vertrages (mit der FMH) ist. Die SAPPM evaluiert Weiterbildungsinstitute (WBI) Weiterbildungsstätten (WBS) und Weiterbildungs-Teilangebote (WBTA).

Falls Sie den Fähigkeitsausweis SAPPM erwerben möchten, Downloaden Sie bitte unser [Antragsformular].

Den Text zum Fähigkeitsprogramm der FMH finden Sie hier. Für weitere Fragen lesen Sie bitte auch unsere "Frequently Asked Questions" oder schreiben Sie uns an info[AT]sappm.ch